Das Erbrecht ist eines der vielseitigsten und komplexesten Rechtsgebiete im Bereich des Zivilrechts. Es reicht von der Beantragung eines Erbscheins über die Anfechtung von Testamenten, die Auseinandersetzung von Erbmassen, die Geltendmachung von Pflichtteilen und vieles mehr.

Erbrechtliche Auseinandersetzungen

Erbrechtliche Auseinandersetzungen können sehr langwierig sein und verlangen fundiertes Wissen. In jeder Phase gibt es zahlreiche Probleme – wie hoch ist die Pflichtteilsquote? Woraus errechnet sich der Pflichtteil? Wie setzt man ein Erbe auseinander? Ist ein Testament überhaupt wirksam, oder greift die gesetzliche Erbfolge ein? Hier empfiehlt es sich, auch aufgrund der zahlreichen und oft komplizierten gesetzlichen Regelungen, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Testamentsgestaltung

Ein weiterer Schwerpunkt des Erbrechts ist die Erstellung von Testamenten. Vielen ist nicht bewusst, wie viele Stolperfallen sich hier finden. Man weiß zwar, wer welche Gegenstände, Konten o.ä. bekommen soll, aber die rechtliche Einordnung und damit die rechtssichere Erstellung von Testamenten gestaltet sich oft schwierig. Werden Testamente ohne anwaltliche Hilfe erstellt, gibt es im Erbfall zahlreiche Auseinandersetzungen vor Gericht, weil juristisch nicht eindeutig ist, wie bestimmte Formulierungen auszulegen sind und was der Erblasser tatsächlich wollte. Wollte der Erblasser eine bestimmte Person als Erbe einsetzen oder sollte die betreffende Person nur Vermächtnisnehmer sein? Was ist ein Vermächtnis überhaupt? Steht das Vermächtnis ggf. unter einer Bedingung oder handelt es sich lediglich um eine Auflage? Die Rechtsfolgen, die von der Beantwortung dieser beispielhaften Fragen abhängen, unterscheiden sich enorm. Dem Willen des Testierenden wird daher oft nicht die Geltung verschafft, die sich der Testierende erwünscht hat.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Eng verknüpft mit der Testamentsgestaltung ist auch die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Hier finden sich im Internet zwar zahlreiche Mustervordrucke – doch dem individuellen Willen wird hierdurch keine Geltung verschafft, da diese Muster sehr weit formuliert sind. Und mit der Bedeutung einzelner Positionen, die sich in diesen Musterformularen finden, fühlt man sich schnell allein gelassen. Zudem gibt es auch hier juristische Details zu beachten, die bei Missachtung schnell dazu führen können, dass der eigene Wille, den man mit diesen Formularen schriftlich fixieren wollte, vollständig ignoriert wird.

Um Ihnen bei diesen komplexen Themen professionelle Unterstützung bieten zu können, habe ich den Fachanwaltslehrgang Erbrecht absolviert und biete Ihnen durch meine intensive Tätigkeit in diesem Fachgebiet interessengerechte und zielgerichtete Beratung und Unterstützung. Gerne übernehme ich erbrechtliche Angelegenheiten aller Art für Sie