Für selbständige Unternehmer oder Freiberufler gehört es leider zum Alltag: Man erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung, die dafür fällige Forderung wird jedoch nicht bezahlt. Ich übernehme gerne für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, angefangen von einer Zahlungsaufforderung, über Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid bis hin zur Zwangsvollstreckung oder zu einem sich anschließenden Gerichtsverfahren.

 

Das Prinzip des gerichtlichen Mahnverfahrens – kurz erklärt

Das gerichtliche Mahnverfahren ist in mehrere Stufen unterteilt. An erster Stelle steht der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides. Legt der Schuldner hiergegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch ein, wird kein Mahnbescheid erlassen. Möchten Sie dennoch nicht auf Ihr Geld verzichten, besteht die Möglichkeit, Klage gegen den Schuldner zu erheben.

Legt der Schuldner keinen (fristgerechten) Widerspruch ein, wird der Vollstreckungsbescheid beantragt. Hiergegen kann der Schuldner, ebenfalls innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung, Einspruch einlegen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird kein Vollstreckungsbescheid erlassen. Aber auch in diesem Fall besteht natürlich die Möglichkeit, den Schuldner zu verklagen.

Hat der Schuldner weder Widerspruch gegen den Mahnbescheid noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, halten Sie am Ende dieses Verfahrens einen sog. vollstreckbaren Titel in der Hand. Dieser Titel berechtigt Sie, die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu betreiben. Diese kann beispielsweise in der Sach- oder Forderungspfändung (Arbeitslohn, Konten etc.) erfolgen.

Ich berate Sie in allen Stufen des gerichtlichen Mahnverfahrens, stelle die notwendigen Anträge für Sie und zeige Ihnen die Kostenrisiken auf.