Alltägliche Rechtsbegriffe aus dem Strafrecht kurz erklärt
Rechtsbegriffe aus dem Strafrecht werden häufig falsch verwendet. Im Folgenden stelle ich die Begriffe vor, die am häufigsten falsch verwendet werden, und erkläre die Unterschiede.
Beklagter/Angeklagter
Der Beklagte ist der Gegner des Klägers in einem Zivilprozess, während es den Angeklagten nur im Strafverfahren gibt.
Beschuldigter/Angeschuldigter/Angeklagter
Wenn wir schon dabei sind – was sind eigentlich die Unterschiede zwischen dem Beschuldigten, dem Angeschuldigten und dem Angeklagten? Dem Beschuldigten wird lediglich vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben. Deshalb wird gegen ihn ermittelt. Geht die Staatsanwaltschaft aufgrund der Ermittlungen davon aus, dass der Beschuldigte tatsächlich schuldig ist, erhebt sie Anklage gegen den Beschuldigten. Ab Erhebung der Anklage wird aus dem Beschuldigten ein Angeschuldigter. Lässt das Gericht die Anklage zu, wird aus dem Angeschuldigten schließlich der Angeklagte.
Verbrechen/Vergehen
Der Angeklagte kann nun eines Verbrechens oder eines Vergehens angeklagt sein. Um was es sich handelt, richtet sich nach der Mindeststrafe für die Tat. Beträgt die Mindeststrafe weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe, wie beispielsweise bei der Sachbeschädigung, handelt es sich um ein Vergehen. Beträgt die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe oder mehr, beispielsweise beim Raub, handelt es sich um ein Verbrechen.