Alltägliche Rechtsbegriffe aus dem Zivilrecht kurz erklärt

Rechtsbegriffe aus dem Zivilrecht werden häufig falsch verwendet. Im Folgenden stelle ich die Begriffe vor, die am häufigsten falsch verwendet werden, und erkläre die Unterschiede.

 

Besitz/Eigentum

Besitz und Eigentum – im alltäglichen Sprachgebrauch wird hier kein Unterschied gemacht. Juristisch gesehen liegen dazwischen allerdings Welten. Während Besitz nach juristischer Definition die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache ist, ist das Eigentum die rechtliche Zuordnung. Leiht mir beispielsweise ein Freund sein Auto, bin ich Besitzer des Autos. Mein Freund ist aber immer noch dessen Eigentümer.

 

Vererben/vermachen

„Ich vermache meinen ganzen Besitz meiner Nichte“. So oder so ähnlich lesen sich viele Testamente. Dass es sich bei den „vermachten“ Dingen nicht um Besitz, sondern um Eigentum handelt, ist inzwischen klar. Aber was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis? Es ist eigentlich ganz einfach. Wird jemand Erbe, geht das ganze Vermögen des Verstorbenen, dem Erblasser, in dem Moment auf den Erben über, in welchem der Erblasser verstirbt. Ein Vermächtnis hingegen muss der Vermächtnisnehmer vom Erben einfordern; der Erbe muss ihm den vermachten Gegenstand übergeben. Erst dann wird er Eigentümer. Übrigens: Als Erbe erbt man nicht nur das, was dem Erblasser gehörte, sondern auch dessen Schulden.

 

Garantie/Gewährleistung

Garantie und Gewährleistung werden auch gerne synonym verwendet. Doch rechtlich gesehen besteht hier ein großer Unterschied. Gewährleistungsansprüche sind gesetzliche Ansprüche für den Fall, dass die gekaufte Sache Mängel aufweist. Diese Ansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer und können nicht ausgeschlossen werden.

Eine Garantie hingegen wird freiwillig gegeben, und zwar entweder vom Verkäufer oder vom Hersteller einer Sache. In welchem Umfang und für welchen konkreten Fall eine Garantie gegeben wird, kann der Garantiegeber selbst bestimmen. Wurde eine Garantie gegeben, bestehen Ansprüche hieraus neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.

 

Einwilligung/Genehmigung

Einwilligung und Genehmigung werden ebenfalls oft synonym verwendet. Tatsächlich wird eine Einwilligung vorher erteilt, eine Genehmigung hinterher.

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