Können Tiere eigentlich erben?

Oft sind Tiere das einzige, das alte Menschen vor Einsamkeit bewahrt. Selbstverständlich will man die Tiere dann auch nach seinem Tod gut versorgt wissen. Nicht wenige setzen daher ihre Tiere im Testament als Erben ein. Doch geht das überhaupt?

Nein. Tiere können in Deutschland nicht erben. Nach § 1922 BGB geht das Vermögen einer Person auf eine oder mehrere andere Personen über. Rechtlich gesehen sind Tiere aber keine Personen. Zwar sind sie auch nicht, wie man oft fälschlicherweise hört, Sachen – aber gemäß § 90a BGB gelten für Tiere die für Sachen geltenden Gesetze, soweit es keine speziellen Gesetze für Tiere gibt. Tiere können also nicht erben.

Anders sieht das beispielsweise in den USA und Großbritannien aus. Dort können Tiere testamentarisch als Erben eingesetzt werden.

Was passiert dann mit dem Vermögen, wenn dennoch ein Tier als Erbe eingesetzt wurde?

Ganz einfach – das Testament ist unwirksam, es tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Und sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt das ganze Vermögen an den Staat.

Möchte man also speziell sein Haustier gut versorgt wissen, könnte man eine nahestehende Person unter der Bedingung als Erben einsetzen, dass sie sich um das Tier bestmöglich kümmert und es versorgt. Möglich ist auch, einen Tierschutzverein oder ähnliches als Erben einzusetzen.

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