Dauerhaft rote Ampel – trotzdem fahren?
Manchmal steht man an einer roten Ampel. Und steht. Und steht. Und irgendwann keimt der Verdacht in einem auf, dass hier ein Defekt der Ampelanlage vorliegen muss. Doch wann darf man fahren? Welche rechtlichen Konsequenzen hat es in so einem Fall, wenn man über eine dauerhaft rote Ampel fährt?
§§ 49 Abs. 3 Nr. 2 und § 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) besagen grundsätzlich, dass das Überfahren einer roten Ampel eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Was aber gilt, wenn die Ampel lange Zeit nicht grün wird, ist gesetzlich nicht geregelt. In der Rechtsprechung gehen die Gerichte davon aus, dass man eine „angemessene“ Zeit warten muss, bevor man bei rot über die Ampel fahren darf. Was angemessen ist, ist (wie beinahe immer in der Juristerei) eine Frage des Einzelfalles. Das Oberlandesgericht Köln (1 Ss 1037 B 7/79) urteilte, dass der Autofahrer mindestens fünf Minuten an der roten Ampel warten muss; erst dann kann von einem Ampel-Defekt ausgegangen werden. Davon ging auch das Oberlandesgericht Hamm in einem Hinweisbeschluss (Az. 2 Ss OWi 486/99) aus.
Hat man diese Zeit abgewartet, darf man zwar fahren, allerdings äußerst vorsichtig. Denn kommt es in dieser Situation zu einem Unfall, ist derjenige, der die rote Ampel überfahren hat, automatisch schuld und damit für den Unfall voll haftbar.
Springt die Ampel, weil doch kein Defekt vorliegt, obwohl man längere Zeit gewartet hat, kurz nachdem man gefahren ist auf grün, wird dies als Irrtum zumindest deutlich milder geahndet, als das „normale“ Überfahren einer roten Ampel.
Dauerhaft rote Ampel – Fazit:
Frühestens nach 5 Minuten ist es erlaubt, trotz roter Ampel vorsichtig zu fahren. Kommt es dennoch zu einem Unfall, trägt man daran allerdings die volle Schuld. Lag tatsächlich doch kein Ampeldefekt vor, wird man für diesen Rotlichtverstoß zwar zur Verantwortung gezogen, jedoch wesentlich milder als bei einem vorsätzlichen Rotlichtverstoß.