Gesetzesänderungen 2018

Gesetzesänderungen 2018 – Wie jedes Jahr haben sich aus dieses Jahr zum 01.01.2018 einige Dinge geändert.

 

Steuerrecht

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt von Euro 8.820,00 auf Euro 9.000,00. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften erhöht sich der Steuerfreibetrag auf Euro 18.000,00. Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich, und zwar um Euro 72,00 auf Euro 7.428,00.

Ab dem 01.01.2018 können geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Nettokaufpreis von bis zu Euro 800,00 sofort abgeschrieben werden. Bisher galt eine Grenze von Euro 410,00 netto.

 

Arbeitsrecht

Auch im Arbeitsrecht gibt es Neuerungen. So wird der Mindestlohn für Pflegekräfte und für im Elektrohandwerk Tätige angehoben. Der branchunabhängige gesetzliche Mindestlohn bleibt hingegen bei Euro 8,84.

Um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern, können Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern künftig von ihrem Arbeitgeber Informationen darüber fordern, wie die Kollegen für eine gleichwertige Tätigkeit bezahlt werden.

Zudem können ab Januar 2018 auch Schülerinnen und Studentinnen Mutterschutz in Anspruch nehmen. Arbeitsverbote hingegen gibt es nicht mehr gegen den Willen der Schwangeren.

 

Werkvertragsrecht

Vor allem im Immobilienbereich ändert sich mit dem Inkrafttreten des neuen Werkvertragsrechts einiges. So können Auftraggeber den Vertrag mit einem Bauunternehmer nunmehr innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Zudem müssen die Bauverträge mehr Details und klare Fristen wie zum Beispiel einen verbindlichen Termin, an dem das Gebäude fertig gestellt wird, enthalten. Außerdem wurden im Bereich des Baurechts neue Vertragstypen geschaffen. So gibt es nunmehr Architekten- und Ingenieursverträge sowie Bau-, Verbraucherbau- und Bauträgerverträge.

 

Familienrecht

Im Familienrecht wird das Kindergeld für die ersten zwei Kinder auf je Euro 194,00 erhöht. Für das dritte Kind sind es 200 Euro für jedes weitere Kind 225 Euro. Außerdem steigen die Sätze für den Kindesunterhalt in der neuen Düsseldorfer Tabelle um 6 bis 12 Euro.

Kindergeld kann ab sofort nur noch für 6 Monate rückwirkend verlangt werden.

 

Versicherungsrecht

Im Rahmen von Versicherungen sinken die Zusatzbeiträge für Krankenkassen von 1,1 auf 1,0 % des Bruttolohns. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 18,7 auf 18,6 %. Die Bemessungsgrenze für die Sozialversicherung wird erhöht.

 

Verbraucherrecht

Auch im Verbraucherrecht gab es Änderungen:

Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen oder Einkäufen über das Internet dürfen keine gesonderten Gebühren mehr verlangt werden. Dies fordert die europäische Zahlungsdienstrichtlinie, die bis 13.01.2018 in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Untersagt sind auch Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System.

Außerdem haften Bankkunden bei einem Missbrauch ihrer Bank- oder Kreditkarte ab 13.01. nur noch mit einem Betrag von 50 Euro, solange Karte und/oder das betroffene Konto nicht gesperrt wurden. Von dieser Einschränkung nicht erfasst sind vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten des Kunden, wobei der Beweis für Fahrlässigkeit von der Bank erbracht werden muss.

 

Datenschutz

Zu guter Letzt noch ein Hinweis zum Datenschutz: Am 25.05. tritt die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Neben wesentlich strengeren Anforderungen als in dem noch geltenden Bundesdatenschutzgesetz steigen vor allem die Bußgelder für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung.

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