Mythos Apple-Garantie

Apples Garantiebedingungen vor Gericht

Um die Garantie von Apple ranken sich zahlreiche Gerüchte. Vor allem wird Apple vorgeworfen, die Begrenzung der Garantie auf ein Jahr sei nicht zulässig. Die Garantiebedingungen von Apple waren Thema einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Apple im Jahr 2015 – Apple verlor den Prozess. Allerdings ging es hierbei nicht darum, dass die Garantie nur ein Jahr beträgt. Vielmehr wurden lediglich einzelne Punkte innerhalb der einjährigen Garantie durch das Landgericht Berlin für unwirksam erklärt.  Unter anderem wurde die Klausel für unwirksam erklärt, nach der die einjährige Garantie an die Stelle aller sonstigen Ansprüche des Verbrauchers trete.

 

Begrenzung

Hartnäckig hält sich bei vielen die Ansicht, dass die Begrenzung der Garantie auf ein Jahr gegen deutsches Recht verstoße, da hier zwei Jahre vorgeschrieben seien. Das stimmt so nicht. Hinsichtlich der Ansprüche bei Mängeln muss zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden.

 

Gewährleistung

Gewährleistungsrechte sind Rechte, die dem Käufer gegen den Verkäufer (nicht gegen den Hersteller!) zustehen. Diese Gewährleistungsansprüche verjähren nach dem Gesetz zwei Jahre ab Kaufdatum. Gegenüber Verbrauchern kann ein Unternehmen diese Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Waren auf ein Jahr verkürzen. Für Neuware ist eine Verkürzung gegenüber Verbrauchern unzulässig.

 

Garantie

Davon zu unterscheiden ist die Garantie. Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Zusicherung des Herstellers, für eine bestimmte Zeit nach dem Kauf eines Produkts die Kosten für die Behebung bestimmter Mängel zu übernehmen. Der Hersteller kann dabei zum einen selbst bestimmen, wie lange die Garantie dauern soll, zum anderen kann er den Umfang der Garantie bestimmen und beispielsweise bestimmte Verschleißteile davon ausnehmen.

Doch warum hat Apple den Rechtsstreit dann verloren, wenn die Beschränkung der Garantie auf ein Jahr zulässig war? Ganz einfach. Apple hat unter anderem versucht, durch die Klausel, dass die einjährige Garantie an die Stelle aller sonstigen Ansprüche des Verbrauchers trete, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auszuhebeln. Das ist nicht zulässig.

 

Welche Rechte stehen Ihnen zu?

Welche Rechte stehen Ihnen nun bei Apple Produkten zu? Zum einen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer des Produkts, die nach zwei Jahren ab Kaufdatum verjähren. Haben Sie das Produkt bei Apple direkt gekauft, steht Ihnen der Gewährleistungsanspruch auch gegen Apple zu. Zum anderen haben Sie gegenüber Apple Rechte aus der Garantie. Die Garantie-Rechte sind allerdings grundsätzlich bei allen Herstellern weit weniger umfassend als die Gewährleistungsrechte. Haben Sie ein mangelhaftes Gerät, das jünger ist als zwei Jahre, empfiehlt es sich also, ausdrücklich Gewährleistungsrechte geltend zu machen, und keine Garantieansprüche.

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