Kurzer Einblick in Grundrechte

Grundrechte sind grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte sowie Justizgrundrechte, die den Einzelnen vor dem Staat schützen. Sie finden sich in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes sowie in einzelnen Landesverfassungen. Ein großer Teil der im Grundgesetz geregelten Grundrechte sind Menschenrechte, d.h., sie stehen den Menschen in Deutschland unabhängig von ihrer Nationalität zu. Diese Grundrechte werden auch „Jedermann-Grundrechte“ genannt. Sie beginnen immer mit den Worten „Jeder hat das Recht …“.

 

Es gibt allerdings auch Grundrechte, die ausschließlich Bürgerrechte sind, die sog. „Deutschengrundrechte“; diese beinhalten die Formulierung „Deutsche haben das Recht …“. Diese Grundrechte gelten inzwischen überwiegend nicht mehr nur für Deutsche, sondern auch für alle EU-Bürger. Sie gelten allerdings in keinem Fall für Nicht-EU-Bürger.

 

Der Grund für die Beschränkung auf Deutsche bzw. Eu-Bürger ist zumeist, dass diese Grundrechte einen besonderen Bezug zur demokratischen Willensbildung und damit zur Volkssouveränität haben. Zu diesen Grundrechten zählt beispielsweise die Berufsfreiheit (Art. 12 GG), der Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG) oder das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 8 GG bzw. Art. 9 GG).

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