E-Zigaretten, Dampfen und das Nichtraucherschutzgesetz

Dampfen, also die Benutzung von E-Zigaretten statt richtigen Zigaretten, wird immer beliebter. E-Zigaretten gibt es inzwischen in unzähligen Farben und Formen, es hat sich geradezu ein Kult darum entwickelt. Die echten Dampfer würden es nicht nur als Kult, sondern gar als Kultur bezeichnen. Doch wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Fällt die E-Zigarette auch unter die in Deutschland geltenden Nichtraucherschutzgesetze?

Die Nichtraucherschutzgesetze haben vor allem ein allgemeines Rauchverbot in geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen bewirkt.

Die juristische Definition von Rauchen ist „die Erzeugung von Rauch durch Pyrolyse“, erfordert also einen Verbrennungsprozess. Beim Dampfen von E-Zigaretten findet jedoch keine Verbrennung statt; es handelt sich, wie der Name schon sagt, lediglich um einen Verdampfungsprozess.

Damit fallen E-Zigaretten also nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz mit der Folge, dass Dampfen qua Gesetz auch dort erlaubt ist, wo Rauchverbot herrscht. Dennoch empfiehlt es sich, in Gaststätten oder ähnlichem erst beim Inhaber nachzufragen, ob Dampfen okay ist. Denn es ist durchaus denkbar, dass die Hausordnung das Dampfen untersagt oder der Inhaber dies einfach nicht wünscht – und da er das Hausrecht hat, ist es sein gutes Recht, das Dampfen zu untersagen. So hat beispielsweise die Deutsche Bahn in ihre Hausordnung das Dampfverbot außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche festgeschrieben.

Anders als die Nichtraucherschutzgesetze erfasst übrigens das Jugendschutzgesetz auch den Konsum von E-Zigaretten, egal, ob diese Nikotin enthalten oder nicht.

Aktuell scheint es auch keine Pläne zu geben, die E-Zigaretten ebenfalls unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen zu lassen.

Auch hinsichtlich der Besteuerung von den sog. Liquids, die in einer E-Zigarette verdampft werden, können die Nutzer erst einmal aufatmen: Mehreren Berichten zufolge hat sich die EU-Kommission gegen eine EU-weite Besteuerung der Liquids ausgesprochen – zumindest bis 2019. Dann will die EU-Kommission erneut eine Besteuerung prüfen. Deutschland selbst scheint derzeit ebenfalls keine Besteuerung von E-Zigaretten und Co. zu planen.

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