Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020

Am 28.04.2020 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Die Sanktionen werden teils drastisch verschärft. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

 

Tempoüberschreitungen

Regelsatz Punkte Fahrverbot Monate
Tempoüberschreitung innerorts außerorts innerorts außerorts innerorts außerorts

bis 10 km/h

30 €

20 €

11-15 km/h

50 €

40 €

16-20 km/h

70 € 60 €

21-25 km/h

80 € 70 € 1 1 1

26-30 km/h

100 € 80 € 1 1 1

1

31-40 km/h

160 € 120 € 2 1 1

1

41-50 km/h

200 € 160 € 2 2 1

1

51-60 km/h

280 € 240 € 2 2 2

1

60-70 km/h

480 € 440 € 2 2 3

2

über 70 km/h 680 € 600 € 2 2 3

3

Hinzu kommen, wie bisher auch, jeweils Behördengebühren und Auslagen.

 

Fahrradfahrer

Durch eine Neufassung der aktuellen Regelung wird nunmehr klargestellt, dass Fahrradfahrer grundsätzlich auch nebeneinander fahren dürfen. Allerdings muss hintereinander gefahren werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer sonst behindert würden.

Personen dürfen künftig auf Fahrrädern nur mitgenommen werden, wenn das Fahrrad zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet ist und wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist.

 

Neues Grünpfeil-Schild für Radfahrer

Das bestehende Grünpfeil-Blechschild an Ampeln gilt ab jetzt auch für Radfahrer. Zudem wird eigens für Radfahrer ein neues Grünpfeil-Schild eingeführt.

 

Grünpfeil-Schild für Radfahrer
Quelle: BASt


Fahrradzonen

Künftig können die Kommunen Fahrradzonen einrichten. In dieser Zone sind ausschließlich Fahrradfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt auch die Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit in diesen Zonen liegt bei 30 km/h.

 

Fahrradzonen
Quelle: BASt

 

Mindestüberholabstand

Der einzuhaltende Abstand von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen wird auf 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts festgeschrieben. Bisher musste lediglich ein “ausreichender Seitenabstand” eingehalten werden.

 

Rettungsgasse

Zukünftig werden für das Nichtbilden einer Rettungsgasse 200 bis 320 Euro Bußgeld fällig. Zudem gibt es zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug durch eine Rettungsgasse fahren oder sich an Rettungsfahrzeuge dranhängen, erwartet künftig ein Bußgeld von 240 bis 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

 

Parken und Halten im Allgemeinen

Die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz steigen auf 55 Euro. Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve werden künftig 35 Euro fällig. Allgemeine Park- und Halteverstöße werden statt mit nur 15 Euro mit bis zu 25 Euro sanktioniert.

 

Parken auf Parkplätzen für Elektrofahrzeuge

Für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge wird ein neuer Tatbestand eingeführt. Wer unberechtigt dort parkt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

 

Parken auf Geh- und Radwegen

Die Bußgelder für das Parken auf Geh- und Radwegen steigen auf 55 Euro. Bei Behinderung werden 70 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. Achtung: Bisher durfte auf Schutzstreifen für den Radverkehr noch bis zu drei Minuten gehalten werden. Auch das Halten ist ab sofort hier verboten.

 

Halten in zweiter Reihe

Für das Halten in zweiter Reihe wird künftig ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro erhoben; bei Behinderung sogar 70 Euro inklusive Punkt in Flensburg.

 

Parkverbot vor Kreuzungen

Wenn ein Radweg entlang der Straße verläuft, muss beim Parken ein größerer Abstand als üblich, nämlich 8 Meter statt nur 5 Meter, zu Kreuzungen oder Einmündungen gehalten werden.

 

Parkflächen für Lastenräder

Mit dem neuen Symbol “Lastenfahrrad” dürfen eigene Parkflächen und Ladezonen für Lastenräder ausgewiesen werden.

 

Lastenräder
Quelle: BASt

 

Eigene Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge

Damit professionelle Carsharing-Fahrzeuge zukünftig leichter geparkt werden können, gibt es künftig die Möglichkeit, spezielle Parkplätze für diese Fahrzeuge einzurichten. Gekennzeichnet werden die Parkplätze durch ein neu eingeführtes Schild. Parken dürfen dort Carsharing-Fahrzeuge, die einen entsprechenden Ausweis hinter der Windschutzscheibe liegen haben. Private Carsharing-Fahrzeuge dürfen hier nicht abgestellt werden.

 

Carsharing-Parkplätze
Quelle: BASt

 

Schrittgeschwindigkeit für LKW beim Abbiegen

Alle konventionell angetriebenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen künftig nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 , max. 11 km/h) rechts abbiegen, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss. Verstöße werden mit 70 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.

 

Blitzer-Apps

Die Verwendung von Apps z. B. auf Smartphones und Navigationsgeräten während der Fahrt, die vor Blitzern und Radarfallen warnen, ist künftig ausdrücklich verboten. Werden solche Apps dennoch genutzt, droht ein Bußgeld von 75 Euro. Einen Punkt in Flensburg gibt’s gratis dazu.

 

 

 

 

 

 

One Thought to “Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020”

  1. […] Verfehlungen im Straßenverkehr werden ab dem 28.04.2020 noch einmal teurer. Alles über die Änderungen findest Du hier. […]

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