Zeitumstellung – einfach abschaffen?

 

Zweimal im Jahr werden die Uhren umgestellt. Für viele von uns ist das enorm anstrengend. Wir kommen aus unserem Rhythmus. Tatsächlich ist jede Zeitumstellung mit einem kleinen Jetlag verbunden, unter dem viele leiden.

Im Jahr 2018 gab es europaweit eine Umfrage zur Abschaffung der Zeitumstellung. Das Ergebnis der Umfrage ließ viele hoffen – immerhin 84 % der Teilnehmer an dieser Umfrage haben für die Abschaffung der Zeitumstellung gestimmt. 4,6 Millionen Menschen aus allen Mitgliedstaaten nahmen an der Umfrage teil. Die Umfragebeteiligung war in Deutschland mit 3,79 % der Bevölkerung mit Abstand am höchsten.

Doch seitdem hat sich im Hinblick auf die Abschaffung nicht mehr viel getan. Denn: Es ist notwendig, dass europaweit eine gemeinsame Entscheidung getroffen wird, doch die einzelnen Länder können sich nicht einigen. Im Detail:

 

Vorab: Allgemeines zu EU-Richtlinien

EU-Richtlinien gelten nicht unmittelbar. Vielmehr sind die einzelnen Mitgliedstaaten verpflichtet, innerhalb einer festgelegten Frist nationale Gesetze zu schaffen, die den Inhalt dieser Richtlinie im jeweiligen Land umsetzt. Die Richtlinien müssen also inhaltlich in das Recht des jeweiligen Landes übernommen werden. Richtlinien an sich entfalten noch keine Wirkung.

Nur in seltenen Fällen entfalten Richtlinien unmittelbare Wirkung, sofern sie noch nicht umgesetzt wurde, also inhaltlich noch nicht in nationale Gesetze aufgenommen wurde.

 

Gesetzesgrundlage zur Zeitumstellung

Bereits am 19.01.2001 haben der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament die Richtlinie Nr. 2000/84/EG zur Regelung der Sommerzeit verabschiedet. Die Sommerzeit betrifft intensiv den Binnenmarkt zwischen den einzelnen EU-Staaten. So heißt es in den Erwägungsgründen der Richtlinie:

„Da die Mitgliedstaaten die Bestimmungen über die Sommerzeit anwenden, ist es für das Funktionieren des Binnenmarkts von Bedeutung, dass Tag und Uhrzeit des Beginns und des Endes der Sommerzeit weiterhin einheitlich in der gesamten Gemeinschaft festgelegt werden.“

Daher wurden Beginn und Ende der Sommerzeit in dieser Richtlinie für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich festgelegt. Allerdings wurde die Durchführung der Zeitumstellung in dieser Richtlinie nicht zwingend vorgeschrieben. Ein Schlupfloch dafür, dass die Länder unabhängig von der EU die Zeitumstellung abschaffen können? Leider nein. Denn die EU-Kommission stellte in der Begründung zum Vorschlag für diese Richtlinie klar:

„Bei der Annahme der achten Richtlinie haben es die Mitgliedstaaten nach eingehender Rechtsberatung und ausführlichen Diskussionen mit großer Mehrheit abgelehnt , in die Richtlinie Ausnahmeregelungen aufzunehmen, die es einem Mitgliedstaat erlauben würden, auf die Anwendung der Sommerzeit zu verzichten.“

Diese Richtlinie hat Deutschland durch Einführung des § 5 Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG) sowie der Sommerzeitverordnung (SoZV) umgesetzt. In der SoZV ist festgelegt, dass die mitteleuropäische Sommerzeit jeweils am letzten Sonntag im März um 02:00 Uhr beginnt und jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 03:00 Uhr endet.

Damit die Zeitumstellung abgeschafft werden kann, muss die EU-Kommission also die Richtlinie ändern. Erst dann dürfen die einzelnen Länder die nationalen Gesetze entsprechend ändern.

 

Woran scheitert die Abschaffung der Zeitumstellung?

Die EU darf zwar die Sommerzeit abschaffen. Ob in den einzelnen Mitgliedstaaten dann ganzjährig aber die Sommerzeit, die Winterzeit oder gar eine ganz andere Standardzeit gelten soll, kann die EU nicht festlegen. Diese Frage fällt in die Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten.

Das Europaparlament sprach sich bereits dafür aus, die Zeitumstellung im Jahr 2021 abzuschaffen. Der Abschaffung müssen aber auch die EU-Staaten mehrheitlich zustimmen. Die dafür zuständigen Verkehrsminister konnten sich jedoch bisher nicht einigen. Etliche Staaten wollen einen Zeit-„Flickenteppich“ vermeiden. Ihr Ziel ist es also, dass in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU die gleiche Zeit ist. Aktuell sind Mitglieder unterschiedlicher Zeitzonen in der EU. Portugal beispielsweise ist unserer Zeit eine Stunde zurück, Griechenland eine Stunde voraus.

Im Zuge der Abschaffung der Sommerzeit wünschen sich viele Mitgliedstaaten hier eine Vereinheitlichung. Dafür müssen sich die Mitgliedstaaten auch untereinander einig werden, und das braucht Zeit.

Ob und wann die Mitgliedstaaten hier zu einer Einigung kommen werden, steht leider in den Sternen.

One Thought to “Zeitumstellung – einfach abschaffen?”

  1. […] Obwohl das Ergebnis bei einer Volksbefragung der EU, ob die Sommerzeit abgeschafft werden soll, bereits 2018 eindeutig bejaht wurde, werden wir weiter mit der Sommerzeit genervt. Am 27. März werden Uhren also wieder eine Stunde vor gestellt. Das raubt uns nicht nur den Schlaf, viele Menschen kommen mit dem gestörten Rhythmus tage- oder wochenlang nicht klar. Was die Abstimmung damals sollte, bleibt unklar. Hintergründe zur Zeitumstellung aus juristischer Sicht. […]

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